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Arbeitsgruppe zum Artikel 8(j)

Diese Arbeitsgruppe ist innerhalb der Biodiversitätskonvention für den Schutz traditionellen Wissens zuständig. Artikel 8(j) der Konvention erwähnt, dass Fähigkeiten und Praktiken indigener Menschen und lokaler Gemeinschaften respektiert werden sollten, um diese Fähigkeiten zu verbreiten und den Nutzen gerecht zu verteilen. Wie im Vorwort des Konventionstextes erwähnt, erkennen die Mitgliedsstaaten die Notwendigkeit fairer Beteiligung an den Vorteilen, die aus traditionellen Kenntnissen hervorgehen, an. Die Arbeitsgruppe zum Artikel 8(j) hat sich vom 23. bis zum 27. Januar in Granada (Spanien) getroffen, um Empfehlungen für die COP8 (20. bis 31. März in Cuitiba, Brasilien) bezüglich Terminator herauszugeben. (Quelle: GRAIN)

Artikel 8(j) besagt: Jedes der Mitglieder sollte, so weit wie möglich und angemessen:

der nationalen Gesetzgebung folgen, Wissen und Praktiken indigener Menschen und lokaler Gesellschaften respektieren, erhalten und pflegen. Sie stehen für traditionelles Leben, das bedeutend für Erhaltung und zukunftsfähige Nutzung biologischer Vielfalt ist. Zudem sollten größere Ziele mit der Befürwortung und Einbindung jener, die über traditionelle Kenntnisse und Praktiken verfügen, vorangetrieben werden und die Vorteile, die bei der Nutzung entstehen, fair aufgeteilt werden. (Quelle: www.biodiv.org)