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Geistige Monopolrechte & Patente

Der Begriff „Geistige Monopolrechte“ (oft auch Geistige Eigentumsrechte) bezeichnet eine Gruppe von Gesetzen, wie zB Patente, Züchterrechte, Urheberrecht (©), Markenrechte(™), und Betriebsgeheimnisse, die Erfindern und Künstlern bzw. ihren Arbeitgebern ein Monopol zur Verwertung ihrer geistigen Erfindungen liefern. Die ursprüngliche Idee dahinter ist es, Anreize für neue Erfindungen zu schaffen. Geistige Monopole sind jedoch zu einer machtvollen Waffe geworden, Sie sind in der Lage Gesellschaftsmonopole zu stärken und die Marktstärke zu festigen. Monopolkontrolle über Pflanzen, Tiere und andere Lebensformen gefährdet die globale Ernährungssicherheit, untergräbt die Erhaltung und Benutzung biologischer Vielfalt und droht die ökonomische Unsicherheit landwirtschaftlicher Gesellschaften zu erhöhen.
(Siehe hierzu: Die Attac AG Wissensallmende)