Das Vorsorgeprinzip ist ein wesentlicher Grundsatz der aktuellen Umweltpolitik nach dem Umweltbelastungen bzw. –schäden im Voraus vermieden oder weitestgehend verringert werden sollen. Es ist damit eine Risiko- bzw. Gefahrenvorsorge. Eine einheitliche Definition dieses Begriffes existiert nicht. Die Erklärung der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio konkretisiert das Vorsorgeprinzip in Kapitel 35 Absatz 3 der Agenda 21: „Angesichts der Gefahr irreversibler Umweltschäden soll ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewißheit nicht als Entschuldigung dafür dienen, Maßnahmen hinauszuzögern, die in sich selbst gerechtfertigt sind. Bei Maßnahmen, die sich auf komplexe Systeme beziehen, die noch nicht voll verstanden worden sind und bei denen die Folgewirkungen von Störungen noch nicht vorausgesagt werden können, könnte der Vorsorgeansatz als Ausgangsbasis dienen.“ Das Vorsorgeprinzip zielt darauf ab, trotz fehlender Gewissheit bzgl. Art und Ausmaß von möglichen Schäden vorbeugend zu handeln, um diese Schäden von vorn herein zu vermeiden.
(Quelle:
Wikipedia)